 |
Wirtschaftsermittlungen
Hierzu gehören bestimmte Delikte, zu deren strafrechtlicher
Beurteilung auch besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich
sind. Die Zahl der aufgedeckten Fälle hat sich im Laufe der letzten
Jahre derartig erhöht, dass Wirtschaftskriminalität mit zu den
wirklich großen volkswirtschaftlichen Schadensrisiken zählt.
Die durch Wirtschaftskriminalität zugefügten Vermögensschäden
bedrohen Unternehmen jeder Größenordnung.
Privatermittlungen
Das Ziel der Detektive ist im Allgemeinen die Beschaffung
von Informationen und gerichtsverwertbarem Beweismaterial für ihre Auftraggeber.
Detektive werden beauftragt, wenn Auftraggeber kein Interesse daran haben
staatliche Institutionen einzuschalten aber ermittelt werden soll. Jeder
Mensch kann durch das Schicksal Gründe für eine Beauftragung eines
Detektivs haben, wenn z.B. die Frau fremdgeht, ein Familienmitglied vermisst
wird oder der unterhaltspflichtige Ehemann nicht zahlen will und nicht auffindbar
ist. Neben Privatdetektiven gibt es auch Wirtschaftsdetektive, die wie der
Name schon sagt, von Unternehmen beauftragt werden. Wirtschaftsdetektive
können z.B. eingeschaltet werden, bei Abrechnungsbetrug, bei Verstoß gegen
UWG und für Abhöraktionen.
|